Regionale Koordinierungsstelle für Oberfranken
für das Verfahren der Endlagersuche (RK-Oberfranken)
Hintergrund für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für ganz Oberfranken
Das Verfahren der Suche eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ist im "Standortauswahlgesetz" vom 5. Mai 2017 (Stand-AG) gesetzlich geregelt. Ziel ist es, einen Standort zu finden, der innerhalb Deutschlands die bestmögliche Sicherheit für die langfristige Lagerung der gefährlichen Hinterlassenschaft der Kernenergie gewährleistet. Das Gesetz fordert ein partizipative, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren. Der Standort soll bis zum Jahr 2031 gefunden werden.
Das Verfahren hat auf Bundesebene viele Akteure mit unterschiedlichen Zuständigkeiten: die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Mitarbeit (BMU) und den Deutschen Bundestag. Die Komplexität des Stand-AG, die geologisch-technischen Anforderungen an ein bestmögliches Endlager und die unterschiedlichen Akteure machen das Verfahren zu einer zeitintensiven Aufgabe für alle, die die gesetzlichen Möglichkeiten der Partizipation (Beteiligung) wahrnehmen wollen. Die Landkreise und Kommunen Oberfrankens nehmen ihre Verpflichtung zum Schutz ihrer Bürger*innen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung sehr ernst und begleiten das Verfahren daher bereits seit mehreren Jahren sehr aufmerksam.
Mit Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete der BGE im Herbst 2020 ist das Verfahren in eine nächste und konkretere Phase eingetreten. Überraschend für alle Beobachter*innen ist der hohe Anteil von 54 Prozent der Fläche Deutschlands, der als "geologisch günstig" für die weitere Suche eines Endlagers ausgewiesen wurde. Mit einbezogen ist mit Ausnahme des Frankenwaldes und großer Teile des Fichtelgebirges nahezu ganz Oberfranken. Damit sind alle Landkreise und kreisfreien Städte Oberfrankens zunächst weiterhin im Verfahren.
Um effizient, geschlossen und mit hoher Fachkompetenz die Interessen Oberfrankens kritsch im das weitere Verfahren einzubringen, haben sich die Landkreise und kreisfreien Städte Oberfrankens zusammengetan und eine Koordinierungsstelle unter Führung des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge eingerichtet.
Aufgaben der Regionalen Koordinierungsstelle für Oberfranken
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört es, das Verfahren der Standortsuche intensiv zu beobachten. Hierzu gehören sowohl das eingehende Studim der im Verfahren relevanten Veröffentlichungen als auch die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen (u.a. Fachkonferenz Teilgebiete, Tage der Standortsuche). Die Koordinierungsstelle hält die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen über den jeweiligen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden, informiert regelmäßig dort benannte Ansprechpartner und ggf. im Kreistag, in Bürgermeisterbesprechungen oder in öffentlichen Veranstaltungen. Zudem knüpft und pflegt sie bayern- und bundesweit Kontakte zu ähnlichen Interessens- und Vertretungsgruppen, um Erfahrungen auszutauschen und ggfs. gemeinsam zu agieren.
Zurzeit prüft die Koordinierungsstelle - auch unter Einbeziehung externer Experten - den "Zwischenbericht Teilgebiete", insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der im Gesetz definierten "Auschlusskriterien", "Mindestanforderungen" und "Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien" für die Region Oberfrankens. In Abstimmung mit den Kooperationspartnern werden fehlerhafte Ansätze und Interpretationen gegenüber der BGE schriftlich vorgebracht. Die Koordinierungsstelle berät die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen ggfs. bei eigenen Eingaben.Bayerisches Begleitgremium Endlagersuche
Der Freistaat Bayern begleitet die Endlagersuche in Deutschland ebemfalls. Um die Interessen insbesondere der vom Suchverfahren in Bayern umfassten Regionen bestmöglich zu bündeln, wurde ein "Bayerisches Begleitgremium Endlagersuche" eingerichtet, das den direkten Kontakt zwischen Staatsregierung und den Kommunen herstellt (siehe Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 23.10.2020 . Das Begleitgremium besteht aus Vertretern der Bezirksregierungen, des Umweltministeriums und des Landesamts für Umwelt (LfU). Die Kommunen sind über die Regierungen eingebunden. Die Koordinierungsstelle steht über die Regierung von Oberfranken ebenfalls mit dem Begleitgremium im Kontakt.
Wer ist die Regionale Koordinierungsstelle für Oberfranken?
Die Regionale Koordinierungsstelle ist am Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge eingerichtet worden. Sie ist dem Geschäftsbereich 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen)
zugeordnet und untersteht dessen Leiter Michael Unglaub. Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Koordinator ist Diplom-Geol. Dr. Andreas Peterek. Die Stelle einer zusätzlichen
Assistenzkraft ist zurzeit noch vakant.
Wer kann sich an die Regionale Koordinierungsstelle wenden?
Die Regionale Koordinierungsstelle Oberfranken ist vornehmlich Ansprechpartner für die Landkreise und kreisfreien Städte. Kommunen, Verbände und Bürger*innen wenden sich zunächst bitte an die in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen benannten Ansprechpartner. Sie werden dann ggfs. von dort an die Koordinierungsstelle weitergeleitet.
Nach oben